AHA-Formel

zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführte bzw. empfohlene Kombination der Vorsorge-Maßnahmen

Die AHA-Formel, auch AHA-Regel, bezeichnet in Deutschland die 2020 zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eingeführte bzw. empfohlene Kombination der Vorsorge-Maßnahmen.

Ergänzung um „L“ und „C“ bzw. „L“ und „A“

Bearbeiten
  • L für Lüften soll die AHA-Regel zur AHA+L-Regel erweitern.

Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2020 mit. Im Winter nimmt bei niedrigeren Temperaturen der Aufenthalt von zahlreichen Personen in geschlossenen Räumen zu. Dort kann sich das Virus lange Zeit in der Raumluft halten. Deshalb sei zusätzlich zu den anderen Hygienemaßnahmen regelmäßiges Lüften von geschlossenen Räumen erforderlich, im Sinne eines vollständigen Luftaustausches durch Stoßlüftung, was zu einem flächendeckenden Gebrauch davon an Schulen führte.[2]

  • C für Corona-Warn-App soll die AHA-Regel zur AHA+L+C-Regel erweitern; nach Beschluss von Bund und Ländern.[3]
  • A für App benutzen soll die AHA-Regel zur AHA+L+A-Regel erweitern; so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.[4]

Die App sollte Benutzer alarmieren, wenn wahrscheinlich war, dass sie in gefährdendem Umfang Kontakt mit einer infektiösen Person hatten. Diese Maßnahme wurde ebenfalls seit September 2020 empfohlen. Im Sommer 2023 wurde die App eingestellt, da der Verlauf der Pandemie sie unnötig gemacht hatte.

Siehe auch

Bearbeiten
Bearbeiten
Wiktionary: AHA-Formel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Mit AHA durchs Jahr. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 22. Januar 2021.
  2. Coronavirus in Deutschland: Christian Drosten sieht Hinweise auf unentdeckte Corona-Cluster. In: zeit.de. 17. September 2020, abgerufen am 21. September 2020.
  3. Bund und Länder: Gemeinsam Corona-Pandemie eindämmen. Abgerufen am 24. Oktober 2020.
  4. Alltag in Zeiten von Corona: Mit AHA+L+A durch Herbst und Winter. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Stand 13. Oktober 2020; (Memento des Originals vom 16. Januar 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.infektionsschutz.de abgerufen am 2. November 2020.