Hexamethylentetramindinitrat

chemische Verbindung
(Weitergeleitet von Dinitrohexamin)

Hexamethylentetramindinitrat ist ein militärisch ungenutzter Sprengstoff mit Detonationsgeschwindigkeiten von 6500 bis 7000 m·s−1. Bei Hexamethylentetramindinitrat handelt es sich um ein Salz aus zwei Äquivalenten Salpetersäure und einem Äquivalent Hexamethylentetramin. Vom Aufbau her besteht eine gewisse Ähnlichkeit zum hochbrisanten Sprengstoff Hexogen.

Strukturformel
Hexaminion   2 Struktur des Nitrations
Allgemeines
Name Hexamethylentetramindinitrat
Andere Namen
  • HDN
  • Hexamindinitrat
  • Dinitrohexamin
Summenformel C6H14N6O6
Kurzbeschreibung

weiße Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 18423-21-7
Wikidata Q1616662
Eigenschaften
Molare Masse 266,21 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

158 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[2]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Gewinnung und Darstellung

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Die Additionsverbindung entsteht einfach durch die Umsetzung von Hexamethylentetramin mit Salpetersäure mittlerer Konzentration.[1] Bei einem anderen Verfahren wird Paraformaldehyd bei 60–70 °C mit Ammoniak in Wasser umgesetzt. Durch Zusatz von Salpetersäure bei 0 °C zu diesem Gemisch kristallisiert die Zielverbindung aus.[1]

Eigenschaften

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Hexamethylentetramindinitrat bildet farblose Kristalle, die bei 158 °C schmelzen. Die Verbindung ist hygroskopisch und zersetzt sich in Wasser. Mit einer negativen Bildungsenthalpie von −1439 kJ·kg−1 handelt es sich um eine exotherme Verbindung.[1] HDN zählt zu den brisanten und sehr stabilen Sprengstoffen. Wichtige Explosionskennzahlen sind:

Verwendung

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Neben der Verwendung als Sprengstoff dient die Verbindung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Hexogen und Oktogen.[1]

Rechtslage

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Umgang, Verkehr, Beförderung und Einfuhr von Hexamethylentetramindinitrat unterliegen dem Sprengstoffgesetz.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j Josef Köhler, Rudolf Meyer und Axel Homburg: Explosivstoffe. Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA; 10. vollständig überarbeitete Auflage 2008; ISBN 978-3-527-32009-7; S. 157f.
  2. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
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