verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten möglicherweise nicht unter einer freien Lizenz verfügbar, weil es ein Werk der bildenden Kunst oder eine Skulptur abbildet, das oder die möglicherweise nach dem Urheberrecht der Vereinigten Staaten geschützt ist.
Nach dem Recht des Landes, in dem die Abbildung hergestellt wurde, ist das Herstellen von Abbildungen solcher Werke, die sich dauernd in der Öffentlichkeit befinden, gemäß dem Grundsatz der Panoramafreiheit grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung.
Dateien mit diesem Baustein werden zukünftig möglicherweise gelöscht, abhängig vom Ausgang von Diskussionen der Gemeinschaft und Entwicklungen der Rechtspraxis.
Dies ist kein gültiger Commons-Lizenzbaustein. Diese Datei muss gemäss den Regeln des Herkunftslandes des abgebildeten Werks über Panoramafreiheit gemeinfrei sein, oder sie wird gelöscht.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.